Rechtsgrundlagen der Gleichstellung am Arbeitsplatz: Sächsisches Frauenfördergesetz in der Praxis
Zielgruppe
Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen; Angestellte mit Personalverantwortung, Verantwortliche für Personalentwicklung oder Personalplanung; Personalräte und andere Interessierte
Inhalt
In der Weiterbildung werden die Inhalte aus dem Seminar „Ihr Auftrag: Frauen Fördern! Handlungskompetenz und Rechtsgrundlagen für Frauenbeauftragte“ vertieft. Danach werden konkrete Praxisbeispiele (Maßnahmen und Pläne) kritisch überprüft und über deren Umsetzung diskutiert. Der Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden bekommt viel Raum.
Die Schritte von der Erstellung bzw. Überarbeitung des Frauenförderplans/ Personalentwicklungs- bzw. Gleichstellungskonzeptes bis zu dessen Veröffentlichung und Umsetzung werden gemeinsam nachvollzogen. Strategische Überlegungen zum Beteiligungsprozess werden angeregt und über den Umgang mit Verstößen gegen den Frauenförderplan und gesetzliche Vorgaben beraten.
Themenschwerpunkte
- Personalentwicklung und Frauenfördermaßnahmen: Was ist in Sachsen rechtlich vorgeschrieben?
- aktueller rechtlicher Rahmen für die Gleichstellung von Frauen* und Männern* und für die Vereinbarkeit von Pflege und Elternschaft mit dem Beruf
- Gleichstellungs- und Frauenförderpläne erarbeiten und aktualisieren, Maßnahmen planen und umsetzen (Übungen an konkreten Beispielen der Teilnehmenden)
Referentinnen
- Karin Luttmann M.A., geschäftsführende Bildungsreferentin des Genderkompetenzzentrum Sachsen
- Sinah Hegerfeld M.A., Bildungsreferentin des Genderkompetenzzentrums Sachsen