Das AGG – Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz
Zielgruppen
- Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreter*innen im Haupt- und Ehrenamt
- Personen, die mit Gleichstellungsaufgaben betraut sind
- Personalräte und Führungskräfte in Verwaltungen und Betrieben
- Haupt- und Ehrenamtliche in Vereinen und Organisationen
Inhalt
Das Seminar gibt einen allumfassenden Einblick in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unter besonderer Berücksichtigung seiner Bedeutung für Beschäftigte: Das AGG schützt Arbeitnehmer*innen, Auszubildende und Stellenbewerber*innen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vor Diskriminierungen und stärkt Handlungsmöglichkeiten und Interventionen.
Das AGG dient als rechtlicher Schutzmechanismus bei Benachteiligung von Menschen im beruflichen Kontext aufgrund des Geschlechts, rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.
Im Seminar stehen gleichstellungsrelevante Fragestellungen im Kontext des AGG im Mittelpunkt. Behandelt werden insbesondere ein professioneller Umgang mit Mehrfachdiskriminierung sowie die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten einer Beschwerdestelle nach dem AGG.
Themenschwerpunkte
- Einführung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
- Bedeutung des AGG für die Gleichstellungsarbeit
- Beratung, Unterstützung und Fallmanagement nach dem AGG in Fällen von Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Einrichtung einer Beschwerdestelle/Beschwerdeverfahren nach §13 AGG
