Das neue Sächsische Gleichstellungsgesetz in der Praxis
Seit dem 1. Januar 2024 ist das neue Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (SächsGleiG) in Kraft getreten. Das Gleichstellungsgesetz löst damit das aus dem Jahr 1994 stammende Sächsische Frauenförderungsgesetz ab. Mit einer Übergangsfrist von 18 Monaten wird das Gesetz bis Mitte 2025 für die gesamte Landesverwaltung und die kommunalen Verwaltungen rechtlich bindend werden.
Als Genderkompetenzzentrum Sachsen wollen wir den Prozess der Einführung und Etablierung des neuen Sächsischen Gleichstellungsgesetzes in den Dienststellen fachlich begleiten. Dafür erhalten wir für das Jahr 2024 eine extra Förderung vom Freistaat Sachsen und bieten gezielte Weiterbildungen, Sprechstunden und Beratungen an, um die Kolleg*innen dafür zu qualifizieren in ihrem Amt wirksam und aktiv zu werden.
Angebote im Rahmen des Projekts
Seminare
Das neue Gleichstellungsgesetz in der Praxis – Rechte, Aufgaben und Handlungsfelder von Gleichstellungsbeauftragten
Digitale Sprechstunde
Austausch zu Fragen rund um das neue Gleichstellungsgesetz
Beratung
telefonisch oder per E-Mail zu konkreten Fragen das neue Gesetz betreffend