Handlungskompetenz für die Beratungstätigkeit von Gleichstellungsbeauftragten
Zielgruppe
Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreter*innen
Inhalt
Im Sächsichen Gleichstellungsgesetz ist unter §19 Absatz 3 die Beratungstätigkeit der Beauftragten als Aufgabe festgelegt. Dabei ist vielen Beauftragten nicht immer klar: Für wen bin ich eigentlich zuständig, für welche Themen – und wofür nicht? Wie kann ich die Ratsuchenden stimmig begleiten? Und in welchen Fällen sollte ich die Ratsuchenden weitervermitteln?
In diesem Seminar werden in einem kollegialen Setting Methoden der personenzentrierten Gesprächsführung besprochen und direkt praktisch umgesetzt. Gemeinsam sprechen wir darüber, wie Beratungsgespräche effektiv geführt werden können sowie über die Möglichkeiten und Grenzen der Beratungstätigkeit. Auch der Umgang mit eigenen Unsicherheiten findet hier Raum.
Die Weiterbildung bietet den Teilnehmer*innen die Möglichkeit, sich mit anderen Kolleg*innen über die eigenen Erfahrungen und Positionen in ihrem Arbeits- und Beratungsalltag auszutauschen. Durch die Methode der kollegialen Fallberatung erhalten die Teilnehmer*innen neue Ideen für die eigene Praxis und erarbeiten sich Ressourcen für ihre weitere Tätigkeit.
Themenschwerpunkte
- Rechtlicher Rahmen für Beratungstätigkeit
- Modell der personenzentrierten Gesprächsführung
- Übungen zum aktiven Zuhören
- Umgang mit Widerständen und Konfrontation
- Innere Haltung und Souveränität im Beratungskontext
- Kollegiale Fallberatung
Referent*innen
- Lea Kamp & Fatma Kütle, Bildungsreferentinnen des Genderkompetenzzentrums
