Ihr Auftrag: Frauen Fördern! Rechtsgrundlagen für Frauenbeauftragte

Dieses Seminar ist Teil der vierteiligen Reihe „Arbeitsgrundlagen für Frauenbeauftragte in Sachsen“. Sie können sich für alle vier Module anmelden und erhalten dann einen Preisnachlass von 10 Prozent auf den Gesamtpreis.

Weitere Module
Zielgruppe

Frauenbeauftragte und deren Stellvertreterinnen, Verbündete der Frauenförderung wie Personalratsmitglieder

Ziel

Kenntnisse der Rechtsgrundlagen der Arbeit von Frauenbeauftragten können aufgefrischt oder neu erworben werden. Ein Austausch zum Entwurf des neuen Sächsischen Gleichstellungsgesetzt soll ermöglicht werden. Es findet Vernetzung und Austausch statt über praktische Umgangsmöglichkeiten der alltäglichen Herausforderungen als Frauenbeauftragte.

Inhalt

Frauenförderung und die Realisierung der Chancengleichheit von Frauen* und Männern* im Arbeitsleben ist eine wichtige Aufgabe, der sich insbesondere öffentliche Institutionen als Arbeitgeber*innen stellen müssen. Die Stellung der Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterin ist in Sachsen gesetzlich definiert im Sächsischen Frauenförderungsgesetz. In Zukunft sollen laut aktuellem Entwurf auf Staatsebene „Gleichstellungsbeauftragte in den Dienststellen“ diese Aufgabe ausfüllen.

Kenntnisse der Rechtsgrundlage können in dieser Weiterbildung aufgefrischt oder neu erworben werden: Wo und wann müssen die Frauenbeauftragten informiert und beteiligt werden? Wie und zu welchen Themen können sie selbst initiativ werden? Was sind erwartbare Veränderungen durch das geplante Gleichstellungsgesetz?

Die Teilnehmerinnen* kommen miteinander ins Gespräch über die Anwendung des SächsFFG in der Praxis und über praktische Umgangsmöglichkeiten der alltäglichen Herausforderungen in diesem Amt, insbesondere auch im Hinblick auf Netzwerke und Unterstützungsmöglichkeiten.

Wir bieten den Teilnehmerinnen* die Möglichkeit sich mit anderen Kolleg*innen über die eigenen Erfahrungen und Positionen in ihrem Arbeitsalltag auszutauschen. Es soll möglichst viel an eingebrachten praktischen Beispielen gearbeitet werden.

Themenschwerpunkte
  • Stärken und Schwächen des Sächsischen Frauenfördergesetz im Praxis-Check
  • Veränderungsvorschläge im Entwurf des Sächsischen Gleichstellungsgesetz
  • Rechtsgrundlagen und Ressourcen, Strategien und Instrumente der Gleichstellung am Arbeitsplatz
  • Kooperation mit dem Personalrat
  • Fallbeispiele aus der Praxis der Teilnehmenden
Referentinnen
  • Karin Luttmann M.A., Bildungsreferentin des Genderkompetenzzentrum Sachsen
  • Maria Kropp M.A., Bildungsreferentin des Genderkompetenzzentrum Sachsen
  • Termin
  • 10. Mai 2023, 9.30 bis 16.30 Uhr
  • Ort
  • FrauenBildungsHaus Dresden, Oskarstraße 1 I 01219 Dresden
  • Unkostenbeitrag
  • 175,-€ (150,-€ pro Person bei Anmeldung von mehreren Kolleginnen* einer Dienststelle)

Sie können sich hier für dieses Seminar verbindlich anmelden. Anmeldeschluss ist der 20. April 2023. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung!

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