Ihr Auftrag: Frauen Fördern! Rechtsgrundlagen für Frauenbeauftragte
Zielgruppe
Frauenbeauftragte und deren Stellvertreterinnen, Verbündete der Frauenförderung wie Personalratsmitglieder
Ziel
Kenntnisse der Rechtsgrundlagen der Arbeit von Frauenbeauftragten können aufgefrischt oder neu erworben werden. Es findet Vernetzung und Austausch statt über praktische Umgangsmöglichkeiten der alltäglichen Herausforderungen als Frauenbeauftragte.
Inhalt
Frauenförderung und die Realisierung der Chancengleichheit von Frauen* und Männern* im Arbeitsleben ist eine wichtige Aufgabe, der sich insbesondere öffentliche Institutionen als Arbeitgeber*innen stellen müssen. Die Stellung der Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterin ist in Sachsen gesetzlich definiert im Sächsischen Frauenförderungsgesetz.
Kenntnisse dieser Rechtsgrundlage können in dieser Weiterbildung aufgefrischt oder neu erworben werden: Wo und wann müssen die Frauenbeauftragten informiert und beteiligt werden? Wie und zu welchen Themen können sie selbst initiativ werden?
Die Teilnehmerinnen* kommen miteinander in Gespräch über die Anwendung des SächsFFG in der Praxis und über praktische Umgangsmöglichkeiten der alltäglichen Herausforderungen in diesem Amt, insbesondere auch im Hinblick auf Netzwerke und Unterstützungsmöglichkeiten.
Wir bieten den Teilnehmerinnen* die Möglichkeit sich mit anderen Kolleginnen* über die eigenen Erfahrungen und Positionen in ihrem Arbeitsalltag auszutauschen. Es soll möglichst viel an eingebrachten praktischen Beispielen gearbeitet werden.
Themenschwerpunkte
- Stärken und Schwächen des Sächsischen Frauenfördergesetz im Praxis-Check
- Rechtsgrundlagen und Ressourcen, Strategien und Instrumente der Gleichstellung am Arbeitsplatz
- Kooperation mit dem Personalrat
- Fallbeispiele aus der Praxis der Teilnehmenden
Referentinnen
- Karin Luttmann M.A., Bildungsreferentin des Genderkompetenzzentrum Sachsen
- Maria Kropp M.A., Bildungsreferentin des Genderkompetenzzentrum Sachsen
- Termin
- 11. Mai 2022, 9.30 bis 16.30 Uhr
- Ort
- FrauenBildungsHaus Dresden, Oskarstraße 1, 01219 Dresden
- Unkostenbeitrag
- 150,-€ (125,-€ pro Person bei Anmeldung von mehreren Kolleginnen* einer Dienststelle)