Das AGG – Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz
Zielgruppe
Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreter*innen, Personalräte*innen und andere Interessierte
Ziel
Im Seminar werden insbesondere die Bedeutung des AGG in der Arbeit von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten aufgezeigt, der Umgang mit Mehrfachdiskriminierung thematisiert sowie Aufgaben und Möglichkeiten einer Beschwerdestelle nach dem AGG vorgestellt.
Inhalt
Das Seminar bietet einen Einblick in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unter besonderer Berücksichtigung seiner Bedeutung für Beschäftigte: Das AGG schützt Arbeitnehmer*innen, Auszubildende und Stellenbewerber*innen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vor Diskriminierungen und stärkt Handlungsmöglichkeiten und Interventionen bei Diskriminierungen.
Es soll die berufliche und sozialrechtliche Benachteiligung von Menschen nicht nur anhand des Geschlechts, sondern auch aus Gründen der ethnischen Herkunft oder rassistischer Zuschreibungen, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung verhindern und beseitigen.
Im Seminar werden insbesondere die Bedeutung des AGG in der Arbeit von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten aufgezeigt, der Umgang mit Mehrfachdiskriminierung thematisiert sowie Aufgaben und Möglichkeiten einer Beschwerdestelle nach dem AGG vorgestellt.
Themenschwerpunkte
- Einführung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
- Bedeutung des AGG für die Arbeit von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
- Beratung, Unterstützung und Fallmanagement nach dem AGG in Fällen von Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Einrichtung einer Beschwerdestelle/Beschwerdeverfahren nach §13 AGG
Referentinnen*
- Astrid Tautz, Bildungsreferentin des Genderkompetenzzentrum Sachsens
- Burcu Akdoğan-Werner, Fachleitung Antidiskriminierungsberatung I Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.