Das neue Gleichstellungsgesetz in der Praxis – Rechte, Aufgaben und Handlungsfelder von Gleichstellungsbeauftragten

Seit dem 1. Januar 2024 ist das neue Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (SächsGleiG) in Kraft getreten. Es sieht neue Themen vor, enthält detaillierte Regelungen und stärkt die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten – vormalig Frauenbeauftragten – deutlich. Das Gesetz sieht außerdem verpflichtende Weiterbildungen zum Gleichstellungsrecht vor.

Unsere Weiterbildungen konzipieren wir zu verschiedenen Themenbereichen rund um das Thema rechtliche Grundlagen und Arbeitsgrundlagen von Gleichstellungsbeauftragten, Erstellung von Gleichstellungsplänen sowie weiteren Vertiefungsschwerpunkten. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!