Das neue Gleichstellungsgesetz in der Praxis – Rechte, Aufgaben und Handlungsfelder von Gleichstellungsbeauftragten
Seit dem 1. Januar 2024 ist das neue Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (SächsGleiG) in Kraft getreten. Es sieht neue Themen vor, enthält detaillierte Regelungen und stärkt die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten – vormalig Frauenbeauftragten – deutlich. Das Gesetz sieht außerdem verpflichtende Weiterbildungen zum Gleichstellungsrecht vor.
Unsere Weiterbildungen konzipieren wir zu verschiedenen Themenbereichen rund um das Thema rechtliche Grundlagen und Arbeitsgrundlagen von Gleichstellungsbeauftragten, Erstellung von Gleichstellungsplänen sowie weiteren Vertiefungsschwerpunkten. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Das neue Gleichstellungsgesetz in der Praxis
Rechte, Aufgaben und Handlungsfelder von Gleichstellungsbeauftragten
Gleichstellungspläne nach SächsGleiG
als Instrumente der Qualitätssicherung von Gleichstellungsprozessen
(Neu-)Orientierung im Amt
Grundlagen der kommunalen Gleichstellungsarbeit
Handlungskompetenz
für die Tätigkeit als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte